05. Januar 2023

Familienrechtsschutzversicherung

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Wer ist mitversichert?

Die Familienrechtsschutzversicherung gilt für die Familienmitglieder, die mit dem Versicherten in einem Haushalt leben. Welche Familienmitglieder mitabgedeckt sind, hängt von deinem individuellen Versicherungstarif ab. In der Regel sind dein Partner, minderjährige Kinder und Kinder über 18, solange diese ledig und noch nicht berufstätig sind, abgedeckt.

Auch Enkel-, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sind durch den Familienrechtsschutz abgesichert – meist unter der Voraussetzung, dass du das Sorgerecht hast. Manche Tarife versichern zum Beispiel auch Angehörige, die pflegebedürftig oder in Rente sind.   

Wenn du selbst bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast, ist es abhängig von deinem aktuellen Tarif, ob deine Familie bereits mitversichert ist. Hast du zum Beispiel direkt einen Familienrechtsschutz abgeschlossen, sind deine Angehörigen auch abgedeckt. Hast du nur einen Single-Tarif abgeschlossen, gilt dieser ausschließlich für dich. 

Leistungen

Welche Fälle durch deinen Familienrechtsschutz abgesichert sind, hängt von deinem abgeschlossenen Angebot ab. Im Normalfall ist ein Privatrechtsschutz enthalten, welcher Rechtsprobleme aus dem Privatrecht abdeckt. Welche anderen Rechtsgebiete abgedeckt sind, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Beispiele für die Rechtsgebiete sind:

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Mietrechtsschutz
  • Berufs- beziehungsweise Arbeitsrechtsschutz
  • Familienrecht

Welche Kosten werden übernommen?

Wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung zugesagt hat, übernimmt sie in der Regel nicht ausschließlich die Anwaltskosten. Sie kommt beispielsweise auch für folgende Kosten auf:

  • Gerichtskosten 
  • Gebühren für Sachverständige und Zeugen
  • Kosten des Prozessgegners, die Sie übernehmen müssen
  • Übersetzer

Bei vielen Versicherern, zum Beispiel beim Familienrechtsschutz der Allianz, ist auch eine telefonische Erstberatung durch einen Anwalt enthalten. Allerdings gibt es auch Kosten, die die Versicherung nicht bezahlt. Für Bußgelder oder Geldstrafen müssen Sie selbst aufkommen.

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